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Nutzungsbedingungen

Sehr geehrte MedienvertreterInnen, willkommen in unserem Pressebereich. Vielen Dank, dass Sie unser Informationsangebot zu unserem Unternehmen, unseren Produkte und Leistungen nutzen. Die Informationen und Inhalte werden Ihnen von Grayling Austria GmbH, Siebensterngasse 31, 1070 Wien zur Verfügung gestellt. Wir stellen Ihnen gerne Text-, Bild- und Filmmaterial für Ihre Berichterstattung über unser Unternehmen zur Verfügung. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zustimmen.

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Exklusiver Service für Medien und JournalistInnen

Über den Newsroom haben Sie Zugang auf unsere Presse-Mitteilungen und Presse-Download-Bereich. Die zur Nutzung bereitgestellten Inhalte sind kostenlos. Mit der Nutzung unseres Newsrooms sichern Sie zu, die angebotenen Inhalte und Materialien ausschließlich zum Zwecke Ihrer beruflichen redaktionellen und journalistischen Tätigkeit zu nutzen. Das Bildmaterial, Daten und Informationen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung grundsätzlich nur für die Verwendung durch Journalist*innen und Pressemitarbeiter freigegeben.

Nutzungsrecht- und zweck

Die Inhalte dürfen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts allein zum vorgegebenen Nutzungszweck über den betreffenden Inhalt genutzt werden, auf welchen sich die jeweiligen Materialien beziehen. Inhalte können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen der Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden: Presseveröffentlichungen, Veröffentlichungen in Printmedien, Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen, Veröffentlichung in Onlinemedien, mobilen Medien und multimediale Veröffentlichungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke jeder Art oder private Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.

Inhalte und Materialien dürfen bearbeitet und verändert werden, solange die eindeutige Erkenntlich gewährleistet bleibt und keine inhaltliche Veränderung, die eine mögliche andere Bedeutung als den ursprünglichen Inhalt begünstigt. Die Inhalte dürfen nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden. Die Verfremdung der Materialien ist nicht gestattet.

Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Verfügbarkeit der Inhalte im Newsroom begrenzt bzw. und räumlich auf das Tätigkeitsgebiet unseres Unternehmens beschränkt. Verwendung der Inhalte in einem anstößigen bzw. gesetzeswidrigen Kontext ist nicht gestattet und zu unterlassen.

Weitergabe und Vervielfältigung

Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte an Dritte, soweit dies nicht im Rahmen des vorgegebenen Nutzungszwecks zwingend erforderlich ist, ist nicht gestattet. Die elektronische Speicherung der Bilddaten, die Datenübertragung und jegliche andere Vervielfältigung sind nur im Rahmen der üblichen Produktionsabläufe und für die Dauer der rechtmäßigen und bestimmungsgemäßen Nutzung gestattet. Es ist untersagt Inhalte durch Sie oder einen Dritten als Teil eines Services zu verwenden, zu speichern oder herunterzuladen, der den von uns angebotenen Services ähnelt oder sie ersetzt.

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Alle im Newsroom gezeigten Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, Dokumente sowie andere Inhalte, die im System angeboten werden, sind im Eigentum unseres Unternehmens, seinen Lizenzgebern oder externen Eigentümern, die Inhalte bereitstellen und im System genannt werden. Bei Verwendung von Bildern, Filmen oder anderen Abbildungen ist unser Unternehmen und wenn vorhanden der ausgewiesene Copyrighthinweis, der Name des Fotografen beziehungsweise der Name der Agentur anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen.

Wir übernehmen für die zur Verfügung gestellten Materialien- außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - keine Haftung, dass diese nicht gegen Rechte Dritter verstoßen oder wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

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Wir unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine kontinuierliche Bereitstellung der Services und Funktionen zu gewährleisten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit der Inhalte, sowie für den Zugang oder Funktionsfähigkeit des Newsrooms.

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Sonstige Bedingungen

Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern oder diese Nutzungsbedingungen an den Dienst anzupassen, um zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unseres Angebotes zu berücksichtigen. Wir ersuchen Sie daher die Nutzungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden direkt auf der Seite veröffentlichen. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht und gilt nicht rückwirkend.

Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitest möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.

Belegexemplar

Sollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:

Grayling Austria GmbH
Siebensterngasse 31
1070 Wien
E-Mail

Wir hoffen, mit unserem Presseservice Ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auf Ihre Berichterstattung.

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  • Meldungen /
  • Airbnb
  • Text
28.06.2022

Airbnb legt offiziell weltweites Partyverbot fest


  • Was als Maßnahme im ersten Jahr der Corona-Pandemie startete, wird nun zu einer weltweit geltenden Community-Richtlinie.
  • Seit der Einführung des Partyverbots im August 2020 sind Meldungen zu Partys global jährlich um 44% zurückgegangen.
  • Die große Mehrheit der Gäste auf Airbnb behandeln die Unterkünfte verantwortungsvoll.

Wien, 28. Juni 2022 - Ab heute führt Airbnb sein weltweites Partyverbot in Unterkünften auf Airbnb fort und legt es als offizielle Richtlinie fest. Störende Partys und Veranstaltungen werden weiterhin verboten sein, einschließlich Versammlungen mit offener Einladung. Auch “Partyhaus”-Unterkünfte werden weiterhin streng verboten sein.

Für Airbnb haben Nachbarschaften einen hohen Stellenwert. Daher ist es uns ein Anliegen, dass die Ruhe der Nachbar:innen nicht gestört wird und sich Gastgeber:innen und Gäste verantwortungsvoll in Nachbarschaften bewegen. Die große Mehrheit der Gastgeber:innen auf Airbnb teilen ihr Zuhause verantwortungsvoll mit anderen, genauso wie die allermeisten Gäste verantwortungsbewusst sind und die Unterkünfte auf Airbnb und die Nachbarschaften so behandeln, als wären es ihre eigenen.

In sehr seltenen Fällen kommt es vor, dass Gastgeber:innen oder Gäste Partys veranstalten, was klar gegen die Airbnb-Richtlinien verstößt. Zu diesem Zweck haben wir im August 2020 ein weltweites, vorübergehendes Verbot aller Partys und Veranstaltungen in Unterkünften auf Airbnb angekündigt, das bisher "bis auf Weiteres" in Kraft war.

Die neue, dauerhafte Richtlinie sieht auch weiterhin ernsthafte Konsequenzen für Gäste vor, die sich nicht an die Regeln halten. Diese reichen von der Sperrung des Kontos bis zum vollständigen Ausschluss von der Plattform. Im Jahr 2021 wurden weltweit über 6.600 Gäste von Airbnb gesperrt, weil sie gegen unser Partyverbot verstoßen haben. In diesen Fällen unterstützen wir die Gastgeber:innen auf Airbnb mit AirCover für Gastgeber:innen, um sie vor Sachschäden zu schützen.

Wie die neue Richtlinie funktioniert

Das im Sommer 2020 angekündigte vorübergehende Partyverbot beinhaltete eine Obergrenze für 16 Personen pro Unterkunft als Antwort auf COVID-19 und die Gefahr großer Versammlungen vor der Einführung von Impfstoffen. Im Rahmen der aktualisierten Richtlinie und aufgrund des Feedbacks einer Reihe von Gastgeber:innen, die Unterkünfte vermieten, die mehr als 16 Personen unterbringen können, werden wir diese Obergrenze aufheben. Die Aufhebung dieser Obergrenze soll es ermöglichen, den Platz in großen Häusern verantwortungsvoll auch für Gruppen zu nutzen. Gleichzeitig bleibt unser Partyverbot bestehen.

Wir haben unsere aktualisierte Richtlinie mit dem Input von Mitgliedern der neuen Airbnb Trust & Safety Advisory Coalition entwickelt und werden weiterhin daran arbeiten, die Richtlinie auf der Grundlage des Feedbacks unserer Partner, den Gastgeber:innen auf Airbnb, Community-Leaders, politischen Entscheidungsträger:innen und anderer zu verbessern.

Warum haben wir uns dazu entschieden?

In der Vergangenheit hatten wir Gastgeber:innen erlaubt, nach bestem Wissen und Gewissen Partys zu genehmigen, wenn sie für ihr Inserat und ihre Nachbarschaft angemessen waren. Ende 2019 haben wir unsere Maßnahmen verschärft, um sowohl "Partys mit offener Einladung" (d. h. solche, die in sozialen Medien beworben werden) als auch "immer wiederkehrende Partyhäuser", die sich zu einem Ärgernis für die Nachbarschaft entwickelt hatten, zu verbieten. Zu dieser Zeit haben wir auch unseren Nachbarschafts-Support mit einer Reihe von Maßnahmen eingeführt, über die Nachbar:innen ihre Bedenken an Airbnb äußern können, was uns geholfen hat, das Verbot von Partyhäusern durchzusetzen.

Als die Pandemie ausbrach und viele Bars und Clubs schließen mussten oder ihre Öffnungszeiten und Gäste-Kapazitäten einschränkten, beobachteten wir, dass einige Leute ihre Partys in gemietete Wohnungen verlegten, auch in Unterkünfte auf Airbnb. Dies war für uns besorgniserregend, sowohl wegen der Störung durch nicht genehmigte Partys als auch wegen des Risikos, dass solche Zusammenkünfte das Virus verbreiten könnten. Daher haben wir das Partyverbot in unserer Community als "im besten Interesse der öffentlichen Gesundheit" angekündigt.

Im Laufe der Zeit wurde das Partyverbot viel mehr als eine Maßnahme der öffentlichen Gesundheit. Es entwickelte sich zu einer grundlegenden Community-Richtlinie zur Unterstützung der Gastgeber:innen auf Airbnb und ihrer Nachbar:innen.

Wir sind überzeugt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Einführung der Richtlinie im August 2020 und einem Rückgang der Party-Meldungen global jährlich um 44% gibt. Das Verbot wurde von den Gastgeber:innen auf Airbnb gut aufgenommen, und wir haben positives Feedback von unserer Community erhalten.

Unser kontinuierliches Engagement gegen störende Partys

Eine strenge Richtlinie muss durch eine konsequente Durchsetzung ergänzt werden. Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von Anti-Party-Maßnahmen eingeführt, um unsere Regeln durchzusetzen und sowohl nicht genehmigte Partys als auch immer wiederkehrende Partyhäuser zu verhindern.

Dazu gehören Anti-Party-Reservierungsmaßnahmen, spezielle Anti-Party-Maßnahmen für Feiertage, eine 24-Stunden-Sicherheitshotline und unseren Nachbarschafts-Support.

Die neue und langfristig angelegte Richtlinie wurde eingeführt, um den Respekt für Ruhe in den Nachbarschaften unserer Community zu fördern und zu unterstützen. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin über unsere Maßnahmen zum Partyverbot informieren.
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Über Airbnb

Airbnb wurde im Jahr 2007 gegründet, als die beiden ersten Gastgeber drei Gäste bei sich zuhause in San Francisco übernachten ließen. Seitdem ist die Airbnb-Community auf vier Millionen Gastgeber angewachsen, die bereits mehr als eine Milliarde Gäste in über 220 Ländern und Regionen willkommen geheißen haben. Durch Reisen über Airbnb bleibt ein größerer Teil der finanziellen Vorteile des Tourismus bei den Menschen und Orten, die ihn ermöglichen. Airbnb hat Einnahmen in Milliardenhöhe für Gastgeber generiert. Die meisten von ihnen sind Privatpersonen, die ihr eigenes Zuhause anbieten – über die Hälfte davon sind Frauen. Allein im Jahr 2019 hat Airbnb zu 300.000 Arbeitsplätze an 30 Reisezielen beigetragen – durchschnittlich neun Arbeitsplätze pro 1.000 Gästeankünfte. Reisen über Airbnb haben außerdem mehr als 3,4 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen für 29.000 Standorte auf der ganzen Welt generiert. Airbnb hat des Weiteren dazu beigetragen, mehr als 1.000 regulatorische Rahmenbedingungen für Kurzzeitvermietungen voranzutreiben, 80 % davon in 200 unserer wichtigsten Regionen. Ende 2020 hat Airbnb das Städte-Portal ins Leben gerufen, um Regierungen eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, mit der die Transparenz erhöht und die Einhaltung lokaler Registrierungsvorschriften erleichtert werden soll. Wir investieren laufend in Innovationen und Tools, um unsere kontinuierliche Zusammenarbeit mit Regierungen auf der ganzen Welt zu stärken und einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus zu fördern.

Kontakt

Airbnb
Pressekontakt:

Moritz Arnold
Grayling Austria GmbH
Siebensterngasse 31, 1070 Wien, Österreich
T: +43 664 605 08 842
M: moritz.arnold@grayling.com

Kilian v. Dallwitz
Grayling Austria GmbH
Siebensterngasse 31, 1070 Wien, Österreich
T: +43 1 524 43 00 65
M: kilian.dallwitz@grayling.com


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