21.09.2026

Offene Wetterdaten, verschlossene Gesetze: Europas Lücke beim Zugang zum Recht

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Wetter-, Geo- und Umweltdaten werden in der EU nach klaren Regeln kostenlos und maschinenlesbar zugänglich gemacht. Für Gesetze und Gerichtsentscheidungen fehlt dagegen bis heute eine vergleichbare europaweite Verpflichtung. Gerade im Zeitalter von KI wird diese Lücke zunehmend zum Problem.

Wien, 21.09.2026 – Im EU-Recht gibt es derzeit keine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Gesetze und veröffentlichungsfähigen Gerichtsentscheidungen kostenlos, vollständig und digital zugänglich zu machen. Das liegt bei den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Punktuelle EU-Informationspflichten, etwa nach der Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU) 2018/1724, betreffen die Aufbereitung von Verwaltungsinformationen, nicht die Rechtstexte selbst. Auch die Open Data Directive ändert grundsätzlich nichts: Sie regelt vor allem die Weiterverwendung bereits zugänglicher Dokumente, schafft aber kein allgemeines Zugangsrecht; mit dem Digital Omnibus, einem von der Europäischen Kommission am 19. November 2025 vorgelegten Verordnungsvorschlag, sollen die Bestimmungen der Open Data Directive künftig im Data Act aufgehen.

Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer betont: „Es ist schwer nachvollziehbar, dass die EU für Wetter-, Geo- und andere öffentliche Daten klare Vorgaben zur offenen und maschinenlesbaren Bereitstellung schafft, ausgerechnet beim Recht aber eine solche europaweite Garantie fehlt. Gesetze und Rechtsprechungen sind keine Daten wie alle anderen, sie bilden die Grundlage unseres Rechtsstaats und bestimmen die Regeln, an die sich Bürger:innen und Unternehmen jeden Tag halten müssen.“

Zugänglichkeit als Voraussetzung
Dabei ist freier Zugang zum Recht eng mit dem europäischen Rechtsstaatsverständnis verbunden. Wer verpflichtet ist, das Recht zu befolgen, muss es auch tatsächlich finden und kennen können – das ist ein Kern des Rechtsstaatsprinzips.

Dieser Kern ist im geltenden Recht ausdrücklich abgesichert: Nach der österreichischen Bundesverfassung müssen Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt allgemein zugänglich sein und in ihrer kundgemachten Form vollständig und dauerhaft ermittelt werden können (Art. 49 Abs. 3 B-VG). Für Strafnormen verlangt der EGMR, dass sie zugänglich und in ihren Folgen vorhersehbar sind. Und auch der EuGH stellt klar: Eine EU-Vorschrift, die dem Einzelnen Pflichten auferlegen soll, kann ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten, wenn sie nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde (EuGH, Rs. C-345/06, Heinrich). In einer zunehmend digitalen Gesellschaft stellt sich allerdings die Frage, ob diese Form der Zugänglichkeit noch ausreicht.

Vom Rechtsstaats- zum KI-Thema
Durch KI gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung. Verschiedene aktuelle Studien deuten darauf hin, dass Menschen bei Rechtsfragen bereits in relevantem Umfang auch KI-Systeme nutzen und sich dort schnelle Orientierung erhoffen. Umso wichtiger ist es, dass diese Systeme auf aktuelle und verlässliche Rechtsinformationen zurückgreifen können. Fehlt ein digitaler Zugang zu Gesetzen und Gerichtsentscheidungen, steigt das Risiko, dass KI Antworten auf Basis unvollständiger, veralteter oder nicht verifizierter Quellen liefert – bis hin zu erfundenen Urteilen oder Gesetzesstellen.

Österreich zeigt, dass es geht – mit Einschränkungen
Österreich ist beim digitalen Zugang zum Recht im europäischen Vergleich gut aufgestellt. Über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) werden die Bundesgesetze zentral, kostenlos und ohne Identitätsnachweis verlautbart (§ 9 Abs. 1 BGBlG). Auch die Bundesländer haben verbindliche Regelungen für die digitale Veröffentlichung ihres Landesrechts geschaffen. Die Landesgesetzblätter werden im RIS rechtsverbindlich kundgemacht – in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Wien seit 2014, im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015. So geschlossen das Bild auf Bundes- und Landesebene ist, so uneinheitlich stellt es sich auf den übrigen Ebenen des Rechtszugangs dar: Hier bestehen weiterhin Unterschiede und Lücken beim digitalen Zugang zu geltenden Rechtsvorschriften.

Noch deutlicher werden die Lücken bei der Rechtsprechung: Seit 1. Jänner 2025 sind rechtskräftige Entscheidungen der Oberlandesgerichte in der Entscheidungsdokumentation Justiz (abrufbar über RIS) zu veröffentlichen (§ 48a Abs. 1 GOG). Für Entscheidungen der Landesgerichte, die in vielen Materien letztinstanzlich entscheiden, und für die Unterinstanzen gilt das nur eingeschränkt: Sie sind lediglich dann zu veröffentlichen, wenn sie rechtskräftig und von allgemeinem, über den Einzelfall hinausgehendem Interesse sind; ob das zutrifft, beurteilt das erkennende Gericht selbst (§ 48a Abs. 3 und 4 GOG). Eine unionsweit verbindliche Veröffentlichungspflicht für Gerichtsentscheidungen fehlt gänzlich.

Brüssel nimmt Rechtsdaten ins Visier
Die Europäische Kommission hat diese Lücke erkannt. In ihrer Data Union Strategy vom November 2025 kündigte sie an, im vierten Quartal 2026 vorzuschlagen, rechtliche, justizielle und administrative Daten in die Liste der sogenannten High-Value-Datasets aufzunehmen (Mitteilung COM(2025) 835 final vom 19. November 2025).

Das könnte erstmals verbindliche Vorgaben für die kostenlose und maschinenlesbare Bereitstellung von Rechtsdaten schaffen – allerdings nur für Rechtsdaten, die ohnehin veröffentlicht werden: Die Open Data Directive stützt sich auf die bestehenden nationalen Zugangsregelungen und schafft selbst kein Zugangsrecht (Art. 1 Abs. 3 RL 2019/1024). Ein wirksamer europäischer Mindeststandard müsste daher auch regeln, welche Rechtsdaten überhaupt zu veröffentlichen sind.

Für Wolfgang Deutschmann von Alawyer ist ein europäischer Mindeststandard der konsequente nächste Schritt: „Wer verpflichtet ist, das Recht zu kennen und zu befolgen, muss es auch einfach und verlässlich finden können. Europa hat bei öffentlichen Daten gemeinsame digitale Standards geschaffen. Beim Recht sollte das nicht anders sein.“

Über Alawyer
Alawyer ist eine europäische KI zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rechtsfragen – entwickelt in Österreich, mit ausschließlicher Datenverarbeitung in der EU. Alawyer hilft Unternehmen und Privatpersonen bei juristischen Anliegen schnell, präzise und auf Basis nachvollziehbarer Quellen, Orientierung zu finden. Selbst komplexe Dokumente und Sachverhalte werden analysiert und Rechercheergebnisse strukturiert aufbereitet. Das Angebot des österreichischen Unternehmens richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen und ist bereits mit Inhalten aus elf europäischen Ländern verfügbar.  

Die LawAI FlexCo, das Unternehmen hinter Alawyer, ist Teil der Deutschmann Group, der Firmengruppe von Wolfgang Deutschmann – zu ihr gehören auch ado New Media, flashcourse.ai, taxado und ROCKETS Crowdinvesting.  

Weitere Informationen unter: https://alawyer.ai
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