Neue Rechtschreibung: Anglizismen, Beistriche & Co. Der Österreichische Bundesverlag (öbv), in dem das Österreichische Wörterbuch erscheint, gibt einen Überblick über die neuen Rechtschreibregeln. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Anglizismen, Beistrichsetzung, Genitiv-Apostroph und die Schreibung mit ph bzw. f.   Wien, am 03. Oktober 2024 – Vor kurzem hat der Rechtschreibrat – ein Gremium von etwa 40 Personen aus sieben deutschsprachigen Ländern bzw. Regionen – neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen. Auch Christiane Pabst, Chefredakteurin des Österreichischen Wörterbuchs, ist neben Personen aus Wissenschaft, Didaktik und Journalismus Mitglied des Gremiums. Die neuen Regeln treten im Herbst 2025 in Kraft; ab dann läuft eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Gelikt oder geliked?  In der neuen Rechtschreibung wird erstmals die Anglizismusschreibung normiert. Dabei geht es etwa darum, ob Wörter groß oder klein, getrennt, zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden. Das Arbeiten von zuhause kann demnach als „Homeoffice“ oder „Home-Office“ geschrieben werden, nicht aber als „Home Office“. Es wird auch geregelt, dass englische Verben grundsätzlich deutsche Flexionsendungen erhalten, etwa „Sie surft im Internet”. Eine Ausnahme gibt es bei Verben, die auf ein stummes e enden: So ist neben der Variante „gelikt” auch „geliked” zulässig. Sobald jedoch durch die Kombination mit einem Substantiv eine weitere Endung dazukommt, funktioniert nur noch die deutsche Version („der gelikte Beitrag”) – mit der t-Endung sind Schreibende also immer auf der sicheren Seite. Beistriche, Apostrophe und f statt ph Zusätzlich gibt es Änderungen bei der Schreibung mit „f“ bzw. „ph“. In den Fachsprachen bleibt das „ph” erhalten, in der Alltagssprache müssen die Wörter mit „f” geschrieben werden. Teilweise ist beides möglich, etwa bei Fantasie, Delfin oder Grafik. Wörter wie Alphabet, Physik und Chlorophyll dürfen dagegen nur mit „ph“ geschrieben werden. Im Zuge der Beistrichsetzung wird bei erweiterten Infinitivgruppen nun immer ein Beistrich gesetzt, z.B. „Es ist möglich, morgen zu kommen“. Der Genitiv-Apostroph ist weiterhin nicht vorgesehen, allerdings gibt es nun eine Ausnahme: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist er nun erlaubt, z.B. „Rudi’s Würstelstand“. Österreichisches Wörterbuch gibt Sicherheit „Der Rechtschreibrat legt nicht willkürlich fest, wie etwas geschrieben wird. Stattdessen beobachtet er sehr genau, wie in deutschsprachigen Regionen Sprache verwendet wird. Er macht somit zur Regel, was sich bereits im Alltagsgebrauch durchgesetzt hat“, erklärt Christiane Pabst, Chefredakteurin des ÖWB. „Im Juni 2025 wird das Österreichische Wörterbuch in neuer Auflage verfügbar sein. Dort können die Menschen nachschlagen, welche Schreibungen richtig sind.“