Umsatzsteuer Befreiung auf Photovoltaik – wie Otovo den Preisvorteil sicherstellt Wien, 18.10.2023 - Das Klimaschutzministerium hat den Wegfall der Umsatzsteuer für Photovoltaik bei Privatkund:innen verkündet und damit eine Forderung der Branche und Otovo, der größten Solarplattform Europas, erfüllt. Geschäftsführer von Otovo Österreich, Nikolas Jonas, zeigt sich zufrieden: „Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn wir damit lediglich mit anderen EU-Ländern gleichziehen, wo die Umsatzsteuer-Befreiung schon länger etabliert ist, begrüßen wir diesen Entschluss sehr.“  Von der Umsatzsteuer befreit sind ab Jänner 2024 der Kauf und die Montage von PV-Anlagen bis 35 KW. Debattiert wird bereits, ob diese Kostenreduktion auch tatsächlich bei den Endkund:innen ankommen wird. Jonas versichert: „Um sicherzustellen, dass der Wegfall der Umsatzsteuer auch bei unseren Kund:innen ankommt, verpflichten wir uns, alle Preise zu monitoren und halbjährlich zu reporten. Nur so können wir sicherstellen, dass der entstehende Preisvorteil weitergegeben wird und seinen Zweck, nämlich den Beitrag zur Energiewende, auch entfaltet.“ Dennoch kommt mit dieser Neuerung viel Ungewissheit auf den Markt zu. Im nächsten Schritt muss geklärt werden, wie diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden kann. Otovo ist bereits in Abstimmung mit PV Austria und der Bundesregierung, um schnellstmöglich eine Klärung herbeizuführen, ob die Umsatzsteuer-Befreiung bereits in den Verkäufen für das restliche Jahr angewendet werden kann. Weiters offen bleibt, wie sich die Regelung auf Leasing-Modelle auswirkt, da sie im Moment mit einem zwei Jahres-Limit begrenzt wurde.